Die Neuerungen

  • Der neuen Steuer unterliegen Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne. Der Steuersatz beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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  • Als Anleger mit einem persönlichen Einkommenssteuersatz unter 25%, können Sie Ihren persönlichen Steuersatz geltend machen (Veranlagungsoption).
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  • Positiv wirkt sich die Abgeltungsteuer für Sie aus, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben und Ihr Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist. Bislang wurden Ihre Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Seit 01.01.2009 greift für Sie die Abgeltungsteuer. Somit zahlen Sie weniger Steuern als bisher.
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  • Ihr Sparerfreibetrag (801/1.602 Euro) besteht weiterhin und gilt seit 01.01.2009 für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
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  • Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden ist entfallen. Dividenden werden jetzt voll mit dem einheitlichen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent besteuert.
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  • Die Spekulationsfrist, nach der Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, ist entfallen. Ebenso wurde die Spekulationsfreigrenze von 512 Euro abgeschafft.
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  • Verluste aus Wertpapiergeschäften können seit 01.01.2009 mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden (Ausnahme: Aktiengeschäfte).

Stellen Sie rechtzeitig die Weichen für Ihre Geldanlagen

Ihre persönlichen Wünsche und Ziele sind die Grundlage für die weitere Planung und Ausrichtung Ihrer Geldanlagen.

Die individuelle Beratung bei Ihrer Volksbank-Raiffeisenbank Dingolfing eG bietet Ihnen die Möglichkeit, optimal von den Chancen der Abgeltungsteuer zu profitieren.

Auf Antrag kann auch die auf private Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer von Ihrer Bank erhoben werden. 

Ein Antragsformular halten wir für Sie in jeder Filiale bereit.

Volksbank-Raiffeisenbank Dingolfing eG
BLZ: 74391300

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