In vielen Großunternehmen ist die Betriebsrente längst selbstverständlich. Im Mittelstand herrscht dagegen noch Nachholbedarf. Rund die Hälfte aller mittelständischen Arbeitgeber wissen nicht, dass ihre Mitarbeiter ein gesetzliches Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung haben.
Die Pensionskasse der R+V ist maßgeschneidert für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet Ihnen als Arbeitgeber einen unkomplizierten, sicheren, verwaltungsarmen und auch steuerlich attraktiven Weg der betrieblichen Altersversorgung. Und Ihre Mitarbeiter können sich auf eine sichere Zusatzrente im Alter freuen.
Die Pensionskasse der R+V, die R+V Pensionskasse AG, ist eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.
Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und überweisen die Beiträge für Ihren Mitarbeiter an die Pensionskasse. Diese Beiträge können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das geht natürlich auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen.