Mitarbeiter, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, haben in der Regel größere Versorgungslücken im Alter, denn ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden nur für Gehaltsteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet. Wenn sie ihren erreichten Lebensstandard auch im Alter beibehalten möchten, müssen sie zusätzliche Vorsorgemaßnahmen treffen.