Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Für den Arbeitgeber ist sie einfach, sicher und verwaltungsarm und lässt sich zudem optimal mit anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kombinieren.
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und hinsichtlich deren Leistungen der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.
Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Der Arbeitnehmer erhält bei Altersrentenbeginn eine lebenslange Rente ausgezahlt. Auf Antrag ist auch eine Kapitalauszahlung möglich.
Auch der Schutz der Hinterbliebenen und der Schutz bei Invalidität können mit Hilfe der Direktversicherung geschlossen werden, indem Sie eine Hinterbliebenenabsicherung mitvereinbaren bzw. eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einschließen.